Der Streamingdienst Netflix auf einem Smartphone.

Geoblocking-Ende in der EU Ein bisschen Streaming - auch im Ausland

Stand: 01.04.2018 04:22 Uhr

Wer in Deutschland für ein Streaming-Abo bezahlt, kann es ab heute auch im EU-Ausland nutzen. Das sogenannte Geoblocking fällt damit teilweise weg. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Von Von David Zajonz, WDR

Es ist ein kleines Ostergeschenk für die Nutzer von Video- und Musikstreaming-Diensten: Sie können ihre Abos bei Reisen im EU-Ausland nun genauso nutzen wie zu Hause. Zusätzliche Gebühren zahlen sie dafür nicht. Bislang begegnete Nutzern häufig die Einblendung "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar", wenn sie im Urlaub ihre Lieblingsserie schauen wollten.

Die Portabilitäts-Verordnung der EU bereitet dem mit dem 1. April ein Ende. Ganz abgeschafft ist das sogenannte Geoblocking damit aber nicht. Denn die Verordnung ist nur für kostenpflichtige Angebote verpflichtend, beispielsweise für Amazon Prime, Netflix oder Sky Go. Wer einen kostenlosen Streaming-Dienst nutzt, zum Beispiel die Mediatheken von ARD und ZDF, der muss auch künftig damit rechnen, dass der Dienst im Ausland geblockt werden könnte.

Welche Ausnahmen gelten

Apps von ARD, ZDF und Netflix auf einem Smartphone.

Für die Netflix-App wird Streaming einfacher - für die ARD und ZDF gilt das Geoblocking-Aus noch nicht.

Auch bei kostenpflichtigen Diensten gilt das Recht auf freies Streaming nur, wenn sich der Nutzer vorübergehend im EU-Ausland aufhält. Das heißt Geschäftsreisende, Urlauber oder Erasmus-Studierende können ihr Abo problemlos nutzen. Wer aber dauerhaft in ein anderes Land zieht, für den könnte der Dienst aus dem Heimatland irgendwann blockiert werden. Der Anbieter prüft zu diesem Zweck, zum Beispiel anhand der Kreditkartendaten, wo der Nutzer seinen Wohnsitz hat.

Ein Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland kann außerdem nicht einfach ein Streaming-Abo in Frankreich abschließen. Diesen Punkt sehen Verbraucherschützer kritisch. "Viele Bürger würden gerne Dienste aus dem EU-Ausland nutzen und genau das ist weiterhin nicht möglich", bemängelt Martin Madej, Digitalexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Hintergrund ist das kleinteilige Urheberrecht in der EU. Lizenzen für Serien oder Filme werden für jedes Land einzeln vermarktet. Sollte es für Verbraucher also möglich werden, überall in der EU Abos abzuschließen, müssten die Streaming-Dienste die Rechte für jeden einzelnen Mitgliedsstaat erwerben. "Das wäre für die Dienste teuer und aufwendig", sagt Judith Steinbrecher von Bitkom, dem Branchenverband der deutschen IT-Industrie.

Neu ab April 2018

Urheberrecht verhindert EU-Binnenmarkt

Für einen echten digitalen Binnenmarkt wäre eine grundlegende Reform des Urheberrechts in der EU notwendig. Dagegen wehren sich jedoch die Produzenten von Filmen und Serien. Die Lizenzierung für jedes Land einzeln sei für die Produzenten sehr wichtig, betont Julia Maier-Hauff vom Interessensverband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT): "Viele Filme refinanzieren sich nur über die Mehrfach-Vermarktung."

Die jetzige Rechtslage führt zu kuriosen Situationen. So hat die EU zuletzt Maßnahmen gegen das Geoblocking beim Einkauf von Waren im Netz verabschiedet. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme für urheberrechtlich geschützte Produkte, wie E-Books oder Online-Spiele. Damit sind ausgerechnet die Produkte von der Regelung ausgenommen, die am einfachsten online grenzüberschreitend gehandelt werden könnten.

Juristischer Kniff erlaubt Portabilität

Auch die jetzige Verbesserung für Streaming-Nutzer ist nur durch ein juristisches Hilfskonstrukt möglich: Rechtlich wird so getan, als greife der Nutzer in seinem Heimatland auf seinen Streaming-Dienst zu, auch wenn der reale Zugriff im EU-Ausland erfolgt. Dadurch wird das nationale Urheberrecht kurzzeitig umgangen. Mit diesem Kompromiss können auch die Produzenten und die Streaming-Anbieter leben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 29. März 2018 um 12:00 Uhr.