Auf eine Tastatur wird mit blauem Licht das Symbol eines Einkaufwagens projiziert.

Neue Richtlinien Mehr Schutz für Online-Shopper

Stand: 17.04.2019 17:11 Uhr

Wer online einkauft, soll das künftig sicherer tun. Dafür hat die EU neue Regeln festgelegt. Diese sollen Werbung transparenter machen und dafür sorgen, dass Nutella überall in der EU gleich gut schmeckt.

Die Europäer sollen besser vor Betrügereien im Online-Handel oder vor Tricksereien bei Lebensmitteln geschützt werden. Dafür hat das EU-Parlament Reformen beschlossen, die vor allem den Online-Handel und Werbung betreffen.

"Behörden werden mehr Zähne haben, um Verbraucher zu schützen", lobte die Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutzverbandes Beuc, Monique Goyens, die neuen Richtlinien.

Unternehmen drohen hohe Geldstrafen

Zu unlauteren Geschäftspraktiken zählen etwa zu aggressive oder irreführende Werbung oder auch, wenn Kunden falsch über ein Produkt informiert werden. Unternehmen oder Dienstleistern, denen solche Praktiken nachgewiesen werden, drohen künftig hohe Strafen. Die EU kann laut Beschluss Geldbußen in Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes eines Konzerns im jeweiligen Land verhängen. Gibt ein Unternehmen keine Gewinne an, könnte die Strafe pauschal bis zu zwei Millionen Euro betragen.

Die neuen Regelungen sollen vor allem bereits bestehende Richtlinien des Verbraucherschutz an das digitale Zeitalter anpassen. Darum greifen sie vor allem den Handel im Internet auf.

Werbung muss als solche zu erkennen sein

Ein zentraler Punkt bildet dabei die Werbung. Die soll vor allem auf den ersten Blick für den Kunden als solche ersichtlich sein.

Etwa bei Rezensionen zu einem Produkt. Online-Anbieter sollen verpflichtet werden, offenzulegen, wie solche Rankings zustande kommen. Für einige positive Empfehlungen zahlt der Anbieter hohe Provisionen, sodass sie auf Listen im Netz als erste angezeigt werden. "Das ist klar Werbung und muss als solche gekennzeichnet sein", betonte die SPD-Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt.

Ein anderer Punkt ist gezielt per Algorithmus ausgespielte, personalisierte Werbung. Diese greift etwa Vorlieben des Kunden auf, die durch sein Klickverhalten im Internet ersichtlich werden, oder passt die Preise einer jeweiligen Kundengruppe an. Auch diese Form von Werbung muss künftig von den Anbietern kenntlich gemacht werden.

Streit um Regelung für Qualitätsstandards

Eigentlich hatte sich das EU-Parlament auch zum Ziel gesetzt, unterschiedliche Qualitätsstandards von Produkten in verschiedenen EU-Staaten zu verbieten. In jedem Land sollte eine Ware nach gleichem Standard angeboten werden. Doch dagegen gingen in den Verhandlungen einige EU-Staaten auf die Barrikaden.

Anfang des Monats fanden die Unterhändler der EU und die der jeweiligen Staaten schließlich einen Kompromiss. Künftig liegt es bei den jeweiligen Staatsbehörden, gegen Verstöße vorzugehen - zum Beispiel, wenn Produkte auf dem eigenen Markt mit minderwertigerer Qualität angeboten werden, als in anderen EU-Ländern.

Eine große Ausnahme ist es, wenn die Qualitätsstandards so stark schwanken, dass es als irreführende Werbung gilt. Etwa, wenn in Fischstäbchen ein deutlich geringerer Anteil an Fisch verarbeitet wurde als in anderen EU-Staaten. Oder beim Aufstrich Nutella - hier darf der Anteil an Schokolade nicht zu massiv schwanken. In solchen Fällen kann die EU per Verbot gegen die doppelten Qualitätsstandards vorgehen.

Die EU-Staaten müssen den neuen Richtlinien nun noch formal zustimmen. Anschließend haben sie zwei Jahre Zeit, um die Beschlüsse der EU in nationales Recht umzuwandeln.