Motorblock eines VW-Dieselfahrzeugs

Dieselskandal BGH stärkt Position der VW-Kunden

Stand: 04.03.2019 22:26 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die Position der VW-Kunden bei Klagen im Dieselskandal gestärkt. Das Gericht erklärte, dass ein Neuwagen mit Abschalteinrichtung mangelhaft sei und der Käufer Anspruch auf Ersatz habe.

Im Rechtsstreit um Schadenersatz für manipulierte Dieselautos von VW sieht der Bundesgerichtshof den Anspruch eines Klägers als begründet an. In einem Hinweisbeschluss erklärte der BGH, dass nach seiner "vorläufigen Rechtsauffassung" bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Wagen von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte". Der Käufer habe daher Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz.

Ein Urteil wird es aber nicht geben, weil der Kläger und VW einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt haben. Dennoch stärkt die Einschätzung der Bundesrichter die Rechte weiterer klagender Dieselfahrer. Bereits im Januar war aufgrund einer außergerichtlichen Einigung eine Verhandlung geplatzt. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht positionierte sich erstmals in dem Rechtsstreit um den Dieselskandal.

Abschalteinrichtung als "Sachmangel" eingestuft

Der Hinweis des BGH dürfte erhebliche Auswirkungen auf die laufenden Verfahren in Deutschland haben. In dem konkreten Fall hatte ein VW-Kunde gegen einen Händler geklagt. Er verlangte wegen der eingebauten Software, die nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamts eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, einen Neuwagen. In den Vorinstanzen war seine Klage erfolglos.

Der BGH stellte nun erstmals klar, dass er die Abschalteinrichtung derzeit als "Sachmangel" einstuft. Die Bundesrichter begründeten dies damit, dass die "Gefahr einer Betriebsuntersagung" durch die zuständigen Behörde bestehe.

Die Bundesrichter wiesen zudem darauf hin, dass die Auffassung des Berufungsgerichts in dem konkreten Fall "rechtsfehlerhaft" sein könnte. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte die Ersatzlieferung eines Neuwagens als "unmöglich" eingestuft, weil der von dem Käufer erworbene VW Tiguan der ersten Generation nicht mehr hergestellt werde.

VW sieht keine Rückschlüsse auf Klageaussichten

Nach Einschätzung von VW sind keine Rückschlüsse zu Erfolgsaussichten derartiger Klagen möglich. Erst recht ließen sich daraus keine Folgerungen für die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die Volkswagen AG ziehen. VW betonte, die im Hinweisbeschluss geäußerten Erwägungen seien vorläufig, der BGH habe noch keine Entscheidung getroffen. Die Vorinstanzen hätten einen Nachlieferungsanspruch im konkreten Fall abgelehnt. Der Senat habe auf einige Aspekte hingewiesen, die in den Vorinstanzen noch nicht hinreichend behandelt worden seien.

Aus VW-Sicht müsste die Klage trotz allem abgelehnt werden: Erstens sei die Nachlieferung unmöglich, weil es sich bei den unterschiedlichen Generationen des Tiguan um zwei völlig verschiedene Fahrzeuge handele. Und zweitens wäre der Aufwand für die Nachlieferung laut VW "unverhältnismäßig".

BGH-Aussagen begrüßt

Die Verbraucherzentralen begrüßten die Feststellungen des Bundesgerichtshofs. Nun sei klar, dass die Verwendung einer Abschalteinrichtung der Abgasreinigung nicht hinzunehmen ist, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Zwar sei der Beklagte in diesem Fall ein Händler und nicht der VW-Konzern. Die Äußerung des BGH sei "eine wirklich gute Nachricht" für Verbraucher.

Der ADAC erklärte, dass der BGH-Beschluss die Position der Kunden stärke. "Damit ist in diesem Punkt endlich Rechtssicherheit geschaffen", teilte der ADAC mit. Wichtig sei auch die Tatsache, dass die Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs aus aktueller Produktion für möglich gehalten werde.

Grüne und FDP fordern Entschädigungen

Grüne und FDP fordern als Konsequenz der BGH-Äußerung Entschädigungen für Diesel-Besitzer. "Das kann teuer für VW werden, aber auch für andere Hersteller, bei denen eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt wurde", sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. Eine Entschädigung sei überfällig.

Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic sprach von einem Erfolg für den Verbraucherschutz in Deutschland. Die Feststellung gebe Tausenden Diesel-Kunden, in deren Autos illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden seien, die Hoffnung, angemessen entschädigt zu werden.