Die Pflichtverteidiger Zschäpes Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl

NSU-Prozess Altverteidiger fordern Freilassung Zschäpes

Stand: 05.06.2018 13:08 Uhr

Beate Zschäpe soll freigelassen werden - und zwar sofort. Das zumindest fordern ihre Pflichtverteidiger. Zschäpe sei nur wegen Brandstiftung zu verurteilen, hieß es im Plädoyer.

Von Ina Krauß, BR

Die Altverteidiger von Beate Zschäpe haben im NSU-Prozess die sofortige Freilassung ihrer Mandantin gefordert. "Frau Zschäpe ist keine Terroristin, keine Mörderin und keine Attentäterin", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer zu Beginn seines Plädoyers. Sie sei wegen aller Anklagepunkte freizusprechen. Zu verurteilen sei sie lediglich wegen einfacher Brandstiftung in der Zwickauer Frühlingsstraße.

Ein konkretes Strafmaß forderte Heer nicht, aber angesichts der sechs Jahre und sieben Monate dauernden Untersuchungshaft sei Zschäpe sofort aus der Haft zu entlassen.

Heer bemängelt Vernehmungsmethoden

Heer kritisierte, Zschäpe habe keinen fairen Prozess bekommen. Bereits im Ermittlungsverfahren sei sie zu Aussagen verführt worden und damit verbotenen Vernehmungsmethoden ausgesetzt gewesen. Heer schilderte die Gespräche, die Ermittler mit Zschäpe führten, unmittelbar nachdem sie sich im November 2011 gestellt hatte. Heer hatte kurz danach Zschäpes Verteidigung übernommen und ihr geraten, zu schweigen.

Doch Zschäpe hielt das Schweigen nicht durch, auch nicht im Prozess. Sie überwarf sich zwei Jahre nach Beginn des Prozesses mit den drei Altverteidigern Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm und holte sich zwei weitere Anwälte. Diese hatten eine schriftliche Aussage mit ihr vorbereitet, in der Zschäpe bestritt, von den Morden und Sprengstoffanschlägen, die Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begingen, vorab gewusst zu haben.

Christoph Arnowski, BR, über Zschäpes gespaltene Verteidigung

tagesschau 14:00 Uhr

Vertrauens-Verteidiger fordern ebenfalls Freispruch

Die neuen Verteidiger hatten Ende April ebenfalls einen Freispruch von den meisten Anklagepunkten und eine Haftstrafe unter zehn Jahren gefordert.

Die Bundesanwaltschaft sieht dagegen ihre Anklage im NSU-Prozess bestätigt. Sie sieht Zschäpe als gleichberechtigtes Mitglied der Terror-Gruppe NSU und forderte eine lebenslange Haftstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die anschließende Anordnung der Sicherungsverwahrung.

Am Vormittag hatte das Gericht mehrere offene Beweisanträge abgelehnt. Das Plädoyer von Zschäpes Altverteidigern wird noch bis mindestens Donnerstag dauern. Dann steht nur noch das letzte Wort der Angeklagten aus, und in wenigen Wochen kann das Urteil gesprochen werden.

Ina Krauß, BR, 05.06.2018 13:35 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 05. Juni 2018 um 13:08 Uhr.