Ein einzelner Mann sitzt in einer von drei Wahlkabinen.

Kritik des Behindertenbeauftragten Geschäftsfähig - aber ohne Wahlrecht

Stand: 03.12.2018 09:33 Uhr

Sie haben zwar eine umfassende Betreuung, sind aber geschäftsfähig - und dürfen nicht wählen. Auf diesen Missstand hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hingewiesen. Betroffen sind Zehntausende.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat eine kurzfristige Reform des deutschen Wahlrechts gefordert. In Deutschland könnten derzeit ungefähr 85.000 Menschen nicht auf Bundesebene wählen, davon 81.000, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt bekommen haben, sagte Dusel der Düsseldorfer "Rheinischen Post" zum Tag der Menschen mit Behinderung. Diese Menschen seien aber gleichwohl geschäftsfähig.

Betroffen seien zum Beispiel Menschen, die in Behinderten-Werkstätten arbeiteten. "Es ist nicht akzeptabel, dass diese Menschen - ohne Prüfung des Einzelfalls - auf Bundesebene nicht wählen können", sagte Dusel. Er verwies auf die sieben Bundesländer, in denen dies bereits möglich ist. "Wir müssen das Wahlrecht unbedingt noch vor der Europawahl im nächsten Jahr ändern", forderte der Behindertenbeauftragte.

Der Wahlrechtsausschluss auf Bundesebene gilt für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 03. Dezember 2018 um 06:00 Uhr.