Berlin Ab 1. Mai: BVG verbietet Mitnahme von E-Rollern in ihren Fahrzeugen
E-Tretroller dürfen in den Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse) ab dem 1. Mai nicht mehr mitgenommen werden. Das teilte die BVG am Dienstag mit.
Grund für das Verbot seien Bedenken, wonach die Lithium-Ionen-Akkus von E-Tretrollern gefährlich sein könnten. Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei diesen Fahrzeugen bemängelt.
Man sieht sie gefühlt überall in der Stadt, aber in Berliner Parks darf niemand E-Roller fahren. Jan Böhmermann hat dafür einen Strafzettel erhalten. Der ADAC stuft das als nicht sinnvoll ein. Entscheidend sei, ob es sich um einen Rad- oder Gehweg handelt.mehr
Bedenken wegen Akkus
Auch auf Bahnhöfen sind E-Tretroller demnächst untersagt, hieß es in der Pressemitteilung der BVG. Sie folge damit dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen und den Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Weiterhin zulässig sind aber E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile. Diese erfüllten schon jetzt deutlich höhere Sicherheitsstandards, hieß es weiter.
Erste Verkehrsunternehmen in anderen deutschen Städten hatten ein entsprechendes Verbot bereits in den vergangenen Wochen erlassen, weitere Städte folgen nun ebenfalls zum 1. Mai.
Sendung: rbb24 Inforadio, 23.04.2024, 13:00 Uhr