Der Angeklagten Ralf Wohlleben im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München

NSU-Prozess Anwälte fordern Freispruch Wohllebens

Stand: 15.05.2018 18:51 Uhr

Die Verteidiger von Ralf Wohlleben haben in ihren Schlussplädoyers im NSU-Prozess schwere Vorwürfe gegen Justiz und Medien erhoben - und für ihren Mandanten Freispruch gefordert.

"Ich bin überzeugt, dass Ralf Wohlleben unschuldig ist" - gleich zu Beginn ihres Plädoyers macht Verteidigerin Nicole Schneiders klar, dass sie die Rolle ihres Mandanten völlig anders bewertet als die Bundesanwaltschaft. Gestützt auf die Beweisaufnahme und vor allem auf das Geständnis des Mitangeklagten Carsten S. sieht die Anklagebehörde es als erwiesen an, dass sich Wohlleben der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig gemacht habe.

Zwölf Jahre Haft gefordert

Die Bundesanwaltschaft forderte deshalb zwölf Jahre Haft für den 43-Jährigen. Ihrer Überzeugung nach hat Wohlleben zusammen mit S. die Ceska 83 beschafft. Das ist die Tatwaffe, mit der Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Menschen ausländischer Herkunft ermordeten.

Schwere Vorwürfe

Doch für die Verteidiger des früheren NPD-Funktionärs ist das längst nicht erwiesen. Schneiders und ihr Kollege Olaf Klemke erheben in ihren Schlussvorträgen schwere Vorwürfe. Das Urteil habe in diesem Prozess von vorneherein festgestanden, der Senat sei nicht an der "Aufklärung der Verbrechen interessiert gewesen, sondern nur daran, die Anklage zu bestätigen".

Zum Beleg für diese These führen Schneiders und Klemke an, dass das Gericht viele ihrer Beweisanträge abgelehnt habe, mit denen sie nachweisen wollten, dass die Tatwaffe auch auf ganz anderem Weg zu Böhnhardt und Mundlos gelangt sein könnte. Ganz nebenbei stellen die Anwälte von Wohlleben im Rahmen ihrer Schlussplädoyers erneut mehrere Beweisanträge in diese Richtung, ohne diese im Einzelnen zu begründen.

Befürchtungen, dass dies den Prozess erneut aufhalten können, zerstreuen Vertreter der Nebenklage in einer Verhandlungspause. Das Gericht, so sagen sie, könne diese Anträge auch erst im Rahmen des Urteils ablehnen.

Kritik an Medien

Scharfe Kritik üben die Verteidiger von Wohlleben auch an der Berichterstattung der Medien. Schneiders spricht von "Vorverurteilung" und "Hetze", Klemke von den Massenmedien, die "nicht ohne Grund als Lügenpresse" bezeichnet würden.

Schwere Vorwürfe erheben sie auch gegen die Verfassungsschutzbehörden. Sie kritisieren, dass eine Woche nach dem Suizid von Böhnhardt und Mundlos und dem damit verbundenen Bekanntwerden des NSU und seiner Verbrechen ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln zahlreiche Akten vernichten ließ.

Freispruch gefordert

"War der NSU gar ein Konstrukt staatlicher Behörden?", fragt Schneiders. Alle Verbrechen des NSU hätten verhindert werden können, gibt sie sich überzeugt, weil die Strafverfolgungsbehörden die untergetauchten Neonazis frühzeitig hätten festnehmen können. "Die Beweislage reicht für eine Verurteilung nicht aus, ich beantrage Ralf Wohlleben freizusprechen," schließt Schneiders ihr Plädoyer.

Ähnlich argumentiert Verteidiger Klemke. Er wirft der Bundesanwaltschaft vor, dass gar nicht erwiesen sei, ob Carsten S. Böhnhardt und Mundlos die Tatwaffe übergeben habe. Der Mitangeklagte habe selbst gesagt, dass es die Waffe "gewesen sein könnte", betont der Wohlleben-Verteidiger. Auch er hat zuvor das Gericht scharf angegriffen, von Anfang an habe er die Überzeugung, dass die Richter "befangen, parteilich und voreingenommen" seien.

Prozess vertagt

Weil sein Mandant über Konzentrationsschwierigkeiten und Kopfschmerzen klagt, muss Klemke seinen Schlussvortrag unterbrechen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl vertagt den NSU-Prozess auf Mittwoch.

Ina Krauß, BR, 15.05.2018 18:51 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 15. Mai 2018 um 10:00 Uhr.