Ein Mann zündet sich einen Joint an.
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Regelungen im Straßenverkehr Cannabis-Verbot für Fahranfänger im Gespräch

Stand: 25.04.2024 08:30 Uhr

Cannabis ist teilweise legal. Doch was gilt im Straßenverkehr? Ein Papier aus dem Bundesverkehrsministerium zeigt nun: Vor allem für Fahranfänger könnten künftig strenge Regeln gelten.

Von Moritz Rödle, ARD Berlin

Seit knapp einem Monat ist das Cannabis-Gesetz in Kraft, wodurch der Cannabis-Konsum in Deutschland teilweise legalisiert wurde. Noch offen ist bisher eine neue Regelung für den Straßenverkehr.

Jetzt hat das parlamentarische Verfahren für die noch anstehenden Änderungen im Straßenverkehrsgesetz begonnen. Aus dem Bundesverkehrsministerium haben die Ampelfraktionen dafür eine sogenannte Formulierungshilfe bekommen, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

In Zukunft soll neben einem bestehenden Grenzwert für Alkohol auch ein Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC im Gesetz stehen. Dabei hat sich das Ministerium an die Empfehlung der Expertenkommission gehalten. Die hatte Ende März einen Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum empfohlen.

Das Bundesverkehrsministerium spricht von einem konservativen Ansatz, den die Experten der Arbeitsgruppe gewählt hätten. Dieser werde nun im Bundestag im parlamentarischen Verfahren behandelt. Der parlamentarische Staatsekretär Oliver Luksic warnt aber gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio: "Bis dies und die darauffolgende Anpassung im Straßenverkehrsgesetz abgeschlossen ist, gilt dabei weiter die bestehende Rechtsprechung."

Scharfe Regeln für Fahranfänger

Ein Punkt in der Formulierungshilfe hat es besonders in sich. Nach internen Ampel-Diskussionen hat es ein absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in das Papier geschafft. Wie beim Alkohol soll für diese ein Grenzwert von 0,0 gelten.

Konkret heißt es in der Formulierungshilfe: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Gefahr von Restmengen im Blut

Das Problem dabei: Alkohol baut sich im Körper schneller ab als THC, sodass Fahranfängerinnen und Fahranfänger nur im direkten zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum kein Auto fahren dürfen. Weil der Cannabis-Wirkstoff im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, würde diese Regel wohl zu einem kompletten Cannabis-Konsum-Verbot für alle Fahranfänger und Menschen unter 21 Jahren führen.

Cannabis-Konsum und Autofahren würden sich de facto ausschließen, auch wenn es keinen direkten zeitlichen Zusammenhang zwischen Konsum und Fahrt gäbe. Immer würde die Gefahr bestehen, noch Restmengen THC im Blut zu haben.