Ein Schild in der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof

Bundesanwaltschaft Soldat wegen Spionage für Russland angeklagt

Stand: 19.03.2024 16:05 Uhr

Ein Bundeswehrsoldat soll Russland 2023 Informationen angeboten haben. Die Bundesanwaltschaft erhob nun Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen ihn. Es ist nicht der erste Fall mutmaßlicher Spionage für Russland.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Berufssoldaten der Bundeswehr erhoben. Er sei hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein und das Dienstgeheimnis verletzt zu haben. Thomas H. war im August 2023 festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Er war bis dahin beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz beschäftigt.

Der Bundesanwaltschaft zufolge wandte er sich ab Mai 2023 mehrfach an das russische Generalkonsulat in Bonn und die Botschaft Russlands in Berlin, um eine Zusammenarbeit anzubieten. In einem der Fälle soll er Informationen zur Weiterleitung an einen russischen Geheimdienst übermittelt haben, die er bei seiner beruflichen Tätigkeit erlangt haben soll. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Bewährungsstrafen wegen Agententätigkeit

Die Bundesanwaltschaft hat bereits mehrfach Anklagen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für Russland erhoben. Im November 2022 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Reserveoffizier der Bundeswehr zu einer Strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Er hatte über einen längeren Zeitraum Kontakt zu russischen Verteidigungsattachees an der Botschaft in Berlin gehalten. Im Gerichtsprozess sagte ein Bundeswehroffizier als Zeuge aus: In der NATO davon ausgegangen werde, dass russische Verteidigungsattachéen mit dem Militärgeheimdienst GRU verbunden sind.

Ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit war ein Mann aus Potsdam verurteilt worden, weil er der russischen Botschaft in Berlin per Post eine CD mit Plänen von Bundestagsliegenschaften geschickt haben soll. Der Brief war abgefangen worden, bevor er die Botschaft erreichte.

Anklage wegen schweren Landesverrats

Schwerwiegender ist der Fall des BND-Agenten Carsten L. und seines Komplizen Arthur E., die vor dem Kammergericht Berlin angeklagt sind. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen schweren Landesverrat in zwei Fällen vor. Dies kann mit langjährigen Haftstrafen belegt werden.

In der vergangenen Woche hatte BND-Präsident Bruno Kahl dazu ausgesagt, welche Folgen der Verratsfall für den BND und die Bundesrepublik hatte. In einem öffentlichen Teil der Verhandlung sprach er von einem "immensen Schaden" für die Reputation Deutschlands und für das Vertrauen in den deutschen Auslandsnachrichtendienst. Das Gerichtsverfahren ist zunächst bis zum Sommer terminiert.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 19. März 2024 um 16:00 Uhr.