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Volkszählung 2011 Was das Zensus-Urteil bedeutet

Stand: 19.09.2018 14:37 Uhr

Die Methode der Volkszählung aus dem Jahr 2011 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden - das bedeutet das Urteil für die Kommunen.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Warum gab es 2011 eine Volkszählung in Deutschland?

Die EU schreibt vor, dass es ab dem Jahr 2011 in den Mitgliedsstaaten alle zehn Jahre eine Volkszählung (Zensus) geben soll. Ermittelt werden unter anderem die Zahlen von Einwohnern, Gebäuden und Wohnungen in Deutschland. Die letzten offiziellen Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik im Jahr 1987, in der DDR im Jahr 1981 statt; beide also vor der Wiedervereinigung.

Bestimmte Merkmale für den Zensus hat die EU vorgegeben. Ansonsten hatten die Mitgliedsstaaten aber große Freiheiten bei der Methode, wie sie die Daten erheben. Stichtag für den Zensus 2011 war der 9. Mai 2011. An diesem Tag hatte die Bundesrepublik laut Zensus genau 80.219.695 Einwohner. Ende 2017 waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 82,8 Millionen.

Was hatte der Zensus für Folgen, zum Beispiel für Hamburg und Berlin?

Der Zensus brachte aus Sicht der Betroffenen so manche "böse Überraschung" mit sich. Die Einwohnerzahl von Berlin wurde zum Beispiel um circa 180.000 Personen nach unten korrigiert, auf rund 3,3 Mio. Auch die Einwohnerzahl Hamburgs verringerte sich gegenüber den bisherigen Zahlen um gut 82.800 Personen, auf 1,7 Mio. Insgesamt haben mehr als 1000 Gemeinden deutschlandweit Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt, mit denen die Einwohnerzahl festgelegt wurde.

Die beiden Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben gegen die gesetzlichen Grundlagen der Volkszählung in Karlsruhe geklagt.

Nach welcher Methode wurde gezählt?

Zur Volkszählung 1987 wurden noch alle Einwohnerinnen und Einwohner klassisch befragt. Weil heutzutage aber größere Datenbanken zur Verfügung stehen, griff man beim Zensus 2011 vor allem auf die kommunalen Melderegister zurück. Nur knapp zehn Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner wurden befragt.

Doch auch amtliche Register sind nicht fehlerfrei. Menschen können in einer Gemeinde gemeldet sein, ohne dort noch zu wohnen ("Karteileichen"). Oder es wohnen dort Menschen, die vielleicht umgezogen und nicht gemeldet sind. Um diese Fehler zu korrigieren, wurden verschiedene Verfahren angewandt. Die Details sind durchaus etwas für Feinschmecker der Statistik .

Zunächst glich man ab, ob Personen in mehreren Melderegistern auftauchen. Bei vorherigen Tests hatten die Verantwortlichen jedoch bemerkt, dass weitere Überprüfungen nötig sind. Hier kamen dann zwei unterschiedliche Methoden ins Spiel, die abhängig von der Größe der Gemeinde sind:

  • Bei Gemeinden ab 10.000 Einwohnern gab es Haushaltsbefragungen auf der Basis von Stichproben. "Karteileichen" und Fehlbestände wurden dann auf die gesamte Gemeinde hochgerechnet.
  • Gemeinden unter 10.000 Einwohner (dazu gehören knapp 90 Prozent aller Gemeinden) hingegen korrigierten Fehler mit Hilfe von gezielten "Befragungen zur Klärung von Unstimmigkeiten“.

Warum war der Zensus 2011 verfassungsgemäß?

Klar war schon vorher: Die Richter des Zweiten Senats würden sich nicht zum obersten Zählmeister der Republik aufschwingen. Das ist nicht ihr Job. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte zu Beginn der Urteilsverkündung heute, wie wichtig eine stabile Datenbasis für eine "am Sozialstaatsprinzip orientierte staatliche Politik" sei.

Gleichzeitig stellt das Gericht fest, dass sämtliche Methoden zur Ermittlung der Einwohnerzahl gewisse Ungenauigkeiten haben. Es sei in Ordnung gewesen, statt einer Befragung sämtlicher Einwohner (Vollerhebung) die Melderegister plus Stichproben zu nutzen. Das hätten die meisten Experten empfohlen, werde im Ausland praktiziert und sei kostengünstiger. Der Gesetzgeber habe seinen großen Spielraum bei der Gestaltung solcher Projekte nicht überschritten. Auch die Prognose, dass die unterschiedlichen Korrekturverfahren je nach Größe der Gemeinde die Ergebnisse nicht erheblich verzerren würden, sei in Ordnung gewesen.

Spielt das Volkszählungsurteil von 1983 eine Rolle?

Zumindest indirekt. Im monumentalen "Volkszählungsurteil" vom 15. Dezember 1983 hatte Karlsruhe das Grundrecht auf Datenschutz entwickelt. Im aktuellen Urteil steht der Datenschutz zwar nicht im Mittelpunkt des Urteils. Trotzdem knüpft das Gericht heute an das Urteil von 1983 an, wenn es zugunsten des Zensus 2011 argumentiert: Wenn man nur zehn Prozent der Bevölkerung befrage und den Rest über Melderegister erfasst, sei das "grundrechtsschonender", also besser für den Datenschutz. Das erhöhe auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für so ein Projekt.

Was bedeutet das Urteil für die Kommunen, die geklagt haben?

Gerichtsverfahren von 340 Kommunen waren mit Blick auf das anstehende Karlsruher Urteil ausgesetzt, also vorübergehend auf Eis gelegt worden. Die Kommunen haben nach diesem Urteil nun keine Chance mehr, ihre Verfahren zu gewinnen und möglicherweise Geld zu bekommen.

Hat das Urteil Folgen für die Volkszählung 2021?

Das kann sein. Karlsruhe betont, dass der Gesetzgeber die Volkszählung 2011 zwingend evaluieren und mögliche Mängel bei der nächsten Volkszählung abstellen muss.

In welchen Bereichen wirkt sich die Einwohnerzahl konkret aus?

Es geht vor allem ums Geld. Das Land Berlin verliert wegen der geringeren Einwohnerzahl zum Beispiel jährlich ca. 470 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich. Da der nächste Zensus erst 2021 fällig ist, sind das insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro. Auch Hamburg muss finanzielle Einbußen hinnehmen, rund 117 Millionen Euro pro Jahr.

Menschenmenge

Bei der vergangenen Volkszählung wurde die Einwohnerzahl von Berlin und Hamburg nach unten korrigiert.

Die Einwohnerzahl ist jedoch nicht nur für die Verteilung von Steuermitteln wichtig, sondern bei den Bundesländern auch für die Anzahl der Stimmen im Bundesrat und für die Einteilung der Bundestagswahlkreise. So hat Hamburg zum Beispiel aufgrund des Zensus-Ergebnisses bei der ersten Verteilung der Gesamtsitze auf die Länder für den aktuellen Deutschen Bundestag einen Sitz verloren.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 19. September 2018 um 12:00 Uhr.