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Fragen und Antworten Was das PayPal-Urteil bedeutet

Stand: 22.11.2017 15:45 Uhr

Käufer, die ihr Geld aufgrund des PayPal-Käuferschutzes zurückbekommen, müssen trotzdem damit rechnen, vom Verkäufer auf Zahlung verklagt zu werden. Das hat der BGH entschieden, der sich in zwei Fällen mit PayPal befasste.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Was ist PayPal?

PayPal ist ein weit verbreiteter Online-Bezahldienst, der seinen Kunden virtuelle Konten und virtuelles Geld zur Verfügung stellt. Bezahlt ein Käufer im Internet mit PayPal, ist das Geld dadurch quasi sofort beim Verkäufer. Denn PayPal schreibt die Summe dem PayPal-Konto des Verkäufers schon gut, bevor der Dienst es sich beim Käufer tatsächlich vom Konto abbucht. Ein Kauf kann dadurch wesentlich schneller abgewickelt werden als mit einer klassischen Überweisung. Laut PayPal nutzen allein in Deutschland fast 19 Millionen Menschen den Bezahldienst. 15 Millionen Händler akzeptieren demnach das Bezahlen via PayPal.

Was hat es mit dem Käuferschutz auf sich?

PayPal wirbt nicht nur damit, dass der Bezahldienst schnell und einfach sei. Er sei wegen des sogenannten Käuferschutzes vor allem auch sicher: "Unser Käuferschutz hilft Ihnen, wenn Ihr gekaufter Artikel nicht ankommt oder ganz und gar nicht der Beschreibung entspricht. Melden Sie uns das Problem und wir prüfen Ihren Fall. Wenn Ihr Käuferschutzantrag berechtigt ist, erhalten Sie den gesamten Kaufpreis sowie die Versandkosten zurück." Ist ein Käuferschutzantrag erfolgreich, wird das Geld vom PayPal-Konto des Verkäufers wieder abgezogen. Um diesen Käuferschutz ging es jetzt in zwei Fällen am Bundesgerichtshof.

Worum genau ging es in den Fällen vor dem BGH?

Im ersten Fall kaufte ein Mann über ebay ein Mobiltelefon für 600 Euro und zahlte mit PayPal. Das Handy kam aber nie an. Der Käufer meldete PayPal den Vorgang und bekam über den Käuferschutz sein Geld zurück.

Im zweiten Fall geht es um eine Metallbandsäge. Für 500 Euro wurde diese direkt über den Online-Shop des Anbieters gekauft und ebenfalls mit PayPal bezahlt. Der Käufer war mit der Säge nicht zufrieden und legte PayPal ein Sachverständigengutachten vor, welches die mangelhafte Qualität der Säge belegte. Daraufhin erhielt er ebenfalls sein Geld zurück.

Für die Käufer hat das PayPal-Prinzip also funktioniert. Weil die Verkäufer aber damit ganz und gar nicht einverstanden sind, landeten beide Fälle vor Gericht.

Was ist der juristische Streitpunkt?

In beiden Fällen sind die Verkäufer der Meinung, dass sie einen Anspruch darauf haben, den vereinbarten Kaufpreis zu erhalten. Im ersten Fall habe der Verkäufer nachweislich das Handy verschickt und zwar, wie mit dem Käufer ausgemacht, ohne Versicherungsschutz. Man habe einen sogenannten Versendungskauf vereinbart, bei dem nun mal der Käufer das Risiko trägt, dass die Ware beim Verschicken verloren geht. Dies lässt das Gesetz hier auch zu, weil es sich nicht um einen besonders geschützten Verbrauchsgüterkauf handelte. Deshalb stehe dem Verkäufer trotzdem das Geld zu.

Im zweiten Fall bestreitet der Verkäufer, dass die Säge mangelhaft war.

Der BGH musste jetzt der Frage nachgehen, ob ein Käufer unter Umständen trotz Käuferschutz damit rechnen muss, verklagt zu werden und zahlen zu müssen. Anders gefragt: Was hat hier Vorrang? Die gesetzlichen Regeln oder der Käuferschutz von PayPal?

Was hat der BGH entschieden?

Die Entscheidung von PayPal bezüglich des Käuferschutzes schafft keine endgültigen Verhältnisse. Das haben die obersten Richter in Zivilsachen klar entschieden. Verkäufer, die mit der Rückzahlung nicht einverstanden sind, können also versuchen, den Kaufpreis einzuklagen. Ob sie damit Erfolg haben, zeige dann jeweils das gerichtliche Verfahren. Das müsse schon deshalb gelten, weil die Prüfung zum Käuferschutz von PayPal nur ein vereinfachtes Verfahren ist und die Entscheidung nicht zwingend mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen muss.

In dem ersten Fall mit dem Handy muss der Käufer jetzt den Kaufpreis zahlen, obwohl er es nicht erhalten hat. Denn: Im konkreten Fall trug nach dem Gesetz der Käufer das Risiko, dass beim Versenden etwas schief ging. Im zweiten Fall muss das Landgericht Saarbrücken noch einmal überprüfen, ob die Säge tatsächlich mangelhaft war.

Ist der PayPal-Käuferschutz nach dem Urteil sinnlos geworden?

Nein, für den Käufer ist es trotzdem von Vorteil, dass er zunächst auf einem schnellen Weg sein Geld zurückbekommen kann. Nicht er muss vor Gericht ziehen, wenn etwas schief gelaufen ist, sondern der Verkäufer, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Ab heute aber muss jeder Nutzer von PayPal wissen: Es kann sein, dass der Streit mit der PayPal-Entscheidung nicht endgültig ist.

Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 22. November 2017 um 17:21 Uhr.