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FAQ

Fragen und Antworten Was bringt der PayPal-Käuferschutz?

Stand: 22.11.2017 06:03 Uhr

Zum ersten Mal beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Käuferschutz des Bezahldienstes PayPal. Müssen Käufer, die den Schutz in Anspruch nehmen, trotzdem damit rechnen, verklagt zu werden?

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Was ist PayPal?

PayPal ist ein weit verbreiteter Online-Bezahldienst, der seinen Kunden virtuelle Konten und virtuelles Geld zur Verfügung stellt. Bezahlt ein Käufer im Internet mit PayPal, ist das Geld dadurch quasi sofort beim Verkäufer. Denn PayPal schreibt die Summe dem PayPal-Konto des Verkäufers schon gut, bevor der Dienst es sich beim Käufer tatsächlich vom Konto abbucht. Ein Kauf kann dadurch wesentlich schneller abgewickelt werden, als mit einer klassischen Überweisung. Nach Angaben von PayPal nutzen allein in Deutschland fast 19 Millionen Menschen den Bezahldienst. 15 Millionen Händler würden das Bezahlen via PayPal akzeptieren.

Was hat es mit dem Käuferschutz auf sich?

PayPal wirbt nicht nur damit, dass ihr Bezahldienst schnell und einfach sei. Er sei wegen des sogenannten Käuferschutzes vor allem auch sicher: "Unser Käuferschutz hilft Ihnen, wenn Ihr gekaufter Artikel nicht ankommt oder ganz und gar nicht der Beschreibung entspricht. Melden Sie uns das Problem und wir prüfen Ihren Fall. Wenn Ihr Käuferschutzantrag berechtigt ist, erhalten Sie den gesamten Kaufpreis sowie die Versandkosten zurück." Ist ein Käuferschutzantrag erfolgreich, wird das Geld vom PayPal-Konto des Verkäufers wieder abgezogen. Um diesen Käuferschutz geht es jetzt in zwei Fällen am Bundesgerichtshof.

Worum genau geht es in den Fällen vor dem BGH?

Im ersten Fall kaufte ein Mann über ebay ein Mobiltelefon für 600 Euro und zahlte mit PayPal. Das Handy kam aber nie an. Der Käufer meldete PayPal den Vorgang und bekam über den Käuferschutz sein Geld zurück.

Im zweiten Fall geht es um eine Metallbandsäge. Für 500 Euro wurde diese direkt über den Online-Shop des Anbieters gekauft und ebenfalls mit PayPal bezahlt. Der Käufer war mit der Säge nicht zufrieden und legte PayPal ein Sachverständigengutachten vor, welches die mangelhafte Qualität der Säge belegte. Daraufhin erhielt er ebenfalls sein Geld zurück.

Für die Käufer hat das PayPal-Prinzip also funktioniert. Weil die Verkäufer aber damit ganz und gar nicht einverstanden sind, landeten beide Fälle vor Gericht.

Was ist der juristische Streitpunkt?

In beiden Fällen sind die Verkäufer der Meinung, dass sie einen Anspruch darauf haben, den vereinbarten Kaufpreis zu erhalten. Im ersten Fall habe der Verkäufer nachweislich das Handy verschickt und zwar, wie mit dem Käufer ausgemacht, ohne Versicherungsschutz. Man habe einen sogenannten Versendungskauf vereinbart, bei dem nun mal der Käufer das Risiko trägt, dass die Ware beim Verschicken verloren geht. Dies lässt das Gesetz hier auch zu, weil es sich nicht um einen besonders geschützten Verbrauchsgüterkauf handelte. Deshalb stehe dem Verkäufer trotzdem das Geld zu.

Im zweiten Fall bestreitet der Verkäufer, dass die Säge mangelhaft war.

Jetzt muss sich der BGH erstmals damit auseinandersetzen, welche Auswirkungen eine solche Rückerstattung durch PayPal hat. Ist der jeweilige Verkäufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises erneut berechtigt, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen? Muss ein Käufer also unter Umständen trotz Käuferschutz damit rechnen, zahlen zu müssen? Oder anders gefragt: Was hat hier Vorrang? Die gesetzlichen Regeln oder der Käuferschutz von PayPal?

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 22. November 2017 um 06:41 Uhr.