Hintergrund

Fragen und Antworten Wer zahlt künftig für Risikospiele?

Stand: 21.03.2018 13:47 Uhr

Sollte das Urteil zu Risikospielen rechtskräftig werden, könnten auf die DFL und die Vereine hohe Kosten zukommen. Doch was ist der juristische Knackpunkt? Und hat das Urteil Signalwirkung?

Von Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion

Worum geht es in dem Verfahren?

Wie so oft - ums Geld. Bremen will die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei so genannten Hochsicherheitsrisikospielen nicht selbst tragen. Stattdessen soll der Veranstalter, also die Deutsche Fußball Liga, zahlen müssen, wenn weit mehr Polizeibeamte eingesetzt werden, als das bei "normalen" Spielen der Fall ist.

Die Summen sind dabei immens: Für ein Spiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV im April 2015 verschickte die Polizei Bremen einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro. Dieser Gebührenbescheid ist Gegenstand des Verfahrens. Die DFL will nicht zahlen und klagt gegen den Bescheid. Das Oberverwaltungsgericht Bremen aber hält die Forderung für berechtigt.

Was ist der juristische Knackpunkt?

Die Bremer Polizei beruft sich auf eine Vorschrift aus dem Gebühren- und Beitragsgesetz des Bundeslandes. Danach können die Ausrichter von gewinnorientierten Großveranstaltungen zur Zahlung der Mehrkosten verpflichtet werden, die entstehen, wenn ein besonderer Mehraufwand der Polizei nötig wird. Die Vorschrift ist bewusst allgemein formuliert, spricht nicht direkt von Fußballspielen. Dennoch hält die DFL diese Norm für ein "Einzelfallgesetz", weil es de facto nur um Bundesligaspiele gehe.

Einzelfallgesetze sind aber verboten, Gesetze müssen immer eine Vielzahl von Fällen abdecken. Außerdem sagt die DFL sinngemäß: Es ist Sache des Staates für Sicherheit zu sorgen. Die Kosten dafür dürften nicht den Sportveranstaltern aufgebrummt werden. Stattdessen müsse die öffentliche Hand zahlen. Das sah das OVG nun anders.

Polizisten beim Fußballspiel Bremen gegen den HSV 2015

Derbys - wie Bremen gegen Hamburg - gelten meist als Risikospiele.

Hat die Entscheidung Signalwirkung?

Wenn die rechtlichen Bedenken geklärt sind, könnten sich andere Bundesländer animiert sehen, ebenso wie Bremen zu verfahren. Schließlich gibt es solche Hochsicherheitsrisikospiele auch anderswo. Allerdings ist das auch immer eine politische Frage, denn zunächst müssten die jeweiligen Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. In ersten Reaktionen haben etwa Hamburg und Baden-Württemberg das schon ausgeschlossen, vermutlich droht also kein "Flächenbrand".

Wer zahlt am Ende?

Sollte die DFL endgültig zahlen müssen, könnte sie versuchen, die Kosten an die Vereine weiterzugeben. Je nach Größe und Finanzstärke wäre das für viele Clubs dann sicher eine massive Belastung. Vor allem, weil es solche Risikospiele ja auch in den unteren Ligen geben kann, wo die Vereine mit sehr viel weniger Geld auskommen müssen.

Ist das Urteil rechtskräftig?

Nein, das OVG Bremen hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die DFL hat angekündigt, von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen zu wollen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 21. Februar 2018 um 14:00 Uhr.