Der Bildschirm zeigt eine Auswahl von Streamingdiensten

Geoblocking Parlament billigt EU-weites Streaming

Stand: 18.05.2017 14:46 Uhr

Filme, Serien, Bundesliga - bislang war es oft nicht möglich, Streaming-Abos im EU-Ausland zu nutzen. Die Anbieter unterbanden Missbrauch durch Geoblocking. Nun billigte das EU-Parlament eine Verordnung, die das in bestimmten Fällen unnötig macht.

Ob Netflix, Sky Go oder iTunes-Filme - Verbraucher können künftig Filme, Serien oder Sportevents über ihre abonnierten Streamingdienste auch auf Reisen im europäischen Ausland ansehen. Eine entsprechende Verordnung hat das Europaparlament in Straßburg abschließend verabschiedet. In Kraft tritt sie neun Monate nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt - also Anfang kommenden Jahres.

Bislang verhinderten auf einzelne Länder beschränkte Lizenzrechte - das sogenannte Geoblocking - vielfach die Nutzung der im Heimatland abonnierten Internetdienste. Die Neuregelung sieht vor, dass Nutzer künftig im Urlaub, auf Dienstreisen oder bei Studienaufenthalten im EU-Ausland ihre kostenpflichtigen Abonnements ohne Einschränkung nutzen können.

Die Verordnung gilt zwar nur für kostenpflichtige Abonnements, dürfte aber auch Auswirkungen auf Gratis-Angebote haben: Sendern mit Online-Mediatheken steht es frei, ihre Auswahl Verbrauchern ebenfalls im Ausland zugänglich zu machen.

Mechanismus zur Vermeidung von Missbrauch

Der Kompromiss, auf den sich Unterhändler von EU-Kommission, der Mitgliedstaaten und des Parlaments nach langen Verhandlungen im Februar geeinigt hatten, sieht auch einen Kontrollmechanismus zur Vermeidung von Missbrauch vor. Dazu könnten etwa Bezahl- und Steuerdaten, Post- und IP-Adresse benutzt werden.

Anbieter können zwei von zehn Prüfkriterien wählen, um eine übermäßige Nutzung ihrer Dienste von Kunden zu verhindern. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Verbraucher in einem EU-Land mit niedrigeren Preisen ein Abonnement bezahlen, den Dienst aber in ihrem Heimatland nutzen.

Eine zeitliche Einschränkung für die zulässige Auslandsnutzung ist in der Verordnung jedoch nicht enthalten. "Was bezahlt ist, muss auch geguckt werden dürfen", betonte der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Deutsche Abokunden von Videodiensten etwa könnten ab dem kommenden Jahr ihre zu Hause bezahlten Inhalte auch im Urlaub in anderen EU-Staaten nutzen.

Streamingdienste weit verbreitet

Die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen sprach von einem "ausgewogenen Kompromiss". Er ermögliche Verbrauchern den grenzüberschreitenden Zugriff zu legal erworbenen Internetdiensten. Andererseits werde das Copyright, etwa auf Filme, durch den Kontrollmechanismus ausreichend geschützt.

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissar Andrus Ansip begrüßte das Votum. Rund 20 Prozent der europäischen Bürger hielten sich mindestens an zehn Tagen im Jahr im EU-Ausland auf. Künftig könnten sie dann weiterhin ihre bezahlten Internetdienste nutzen. Nach Angaben der EU-Kommission verwenden derzeit 49 Prozent der Internetnutzer Streamingdienste.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 18. Mai 2017 um 14:15 Uhr.