Europaparlament Sperrklausel für deutsche Kleinstparteien

Stand: 07.06.2018 15:49 Uhr

Ab 2024 sollen deutsche Kleinstparteien nicht mehr ins Europaparlament einziehen können. Die EU-Staaten kommen mit dieser Änderung des Wahlrechts einem lang gehegten Wunsch der Bundesregierung nach.

Deutsche Kleinstparteien wie Freie Wähler, Piraten und NPD sollen spätestens von 2024 an keine Chance mehr auf einen Einzug ins Europaparlament haben. Auf Initiative von CDU, CSU und SPD hin einigten sich die EU-Staaten dafür in Brüssel auf die Einführung einer neuen Sperrklausel.

Durch die Klausel sollen in Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament mehr bekommen. Derzeit besetzen sie sieben der 96 deutschen Sitze im Europaparlament.

Entscheidungsprozess wochenlang hinausgezögert

Eigentlich hatte die Sperrklausel bereits vor Monaten beschlossen werden sollen, um eine problemlose Einführung noch zur Europawahl am 26. Mai des kommenden Jahres zu ermöglichen. Länder wie Belgien und Italien zögerten den Entscheidungsprozess allerdings zuletzt wochenlang hinaus.

Eine Umsetzung schon für die Wahl 2019 ist wahrscheinlich nicht möglich. Das würde nach bisheriger Einschätzung der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft gegen den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegenden Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte.

Verfassungsgericht kippte Sperrklausel für Wahl 2014

Hält sich die Bundesregierung daran, würde die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen. Eine solche Mindestschwelle für die Sitzvergabe legt jedes Mitgliedsland der EU für sich fest.

Neben den Piraten, den Freien Wählern und der NPD könnte die geplante Änderung des deutschen EU-Wahlrechts beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die Partei des Satirikers Martin Sonneborn treffen. Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug in Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht die vom Bundestag kurz zuvor beschlossene Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte.

Gegen den Bundestagsbeschluss hatten 19 Parteien mit der Begründung geklagt, die Bundestagsparteien würden mit der Sperrklausel ihre eigenen Interessen umsetzen. Es gebe keine Notwendigkeit für eine solche Hürde.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 07. Juni 2018 um 13:45 Uhr.