Screenshot www.peta.de

Urteil zu Affen-Selfie Affe hat kein Recht auf Copyright

Stand: 24.04.2018 10:40 Uhr

Ein Affe macht ein Selfie, das Bild geht um die Welt - was folgt, ist ein jahrelanger Rechtsstreit, darüber wem die Bildrechte gehören. Dem Affen oder dem Besitzer der Kamera? Nun hat ein US-Gericht ein Urteil gefällt.

Der erbitterte Streit um ein Foto, auf dem ein Affe freundlich in die Kamera grinst, hat ein Ende gefunden. Ein US-Berufungsgericht in San Francisco urteilte, dass der Makake Naruto kein Recht hat, auf Urheberrechtsschutz zu klagen.

Die Geschichte begann bereits im Jahr 2011, als der britische Wildtierfotograf David Slater auf die indonesische Insel Sulawesi reiste, um Schopfmakaken zu fotografieren. Eine Affenart, die vom Aussterben bedroht ist. Slater baute seine Kamera auf, ließ diese unbeaufsichtigt zurück und hatte Glück: Ein Tier kam seiner Kamera so nah wie nie zuvor - und drückte einfach selbst auf den Auslöser.

Das grinsende Gesicht von Naruto ging um die Welt, im Internet wurde es tausendfach geteilt. Das brachte die Tierschutzorganisation Peta auf den Plan, die im Namen von Naruto vor Gericht zog. Peta wollte die Rechte an den Bildern Naruto zusprechen lassen. Was folgte, war ein jahrelanger Rechtsstreit darüber, wem das Bild gehört. Das Tier, welches das Foto macht oder der Naturfotograf, dem die Kamera gehört?

Vergleich wurde abgelehnt

Im Herbst 2017 einigten sich die Tierschützer und der Fotograf außergerichtlich auf einen Vergleich: 25 Prozent der Erlöse sollten für den Erhalt des Lebensraums der Affen gespendet werden. Doch diesen Vergleich lehnte nun das Berufungsgericht in San Francisco ab und bestätigte damit zugleich eine erstinstanzliche Entscheidung.

Affen hätten nicht den Status, um gegen den Urheberrechtsschutz zu klagen. Urheberrechtsverletzungen können nur im Auftrag von Menschen geltend gemacht werden, urteilten die Richter. Es könne nur im Namen von Tieren geklagt werden, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen sei. Im Falle von Maruto treffe das nicht zu.

Das Affen-Selfie ist in einem Pop-Up-Museum in Kalifornien zu sehen.

Narutos viral gegangenes Selfie, ausgestellt in einem Pop-Up-Museum in Kalifornien (oben ein Screenshot der Peta-Website).

Peta kommt nicht gut weg

Mit Peta ging das Urteil hart ins Gericht: Die Organisation sei im rechtlichen Sinne kein "enger Freund" des Affen. Peta habe nicht nachweisen können, eine signifikante Beziehung mit ihm zu haben. Zudem hätten die Tierschützer einen Vergleich mit Slater geschlossen und dann vergeblich versucht, das Gerichtsverfahren einstellen zu lassen.

An diesem Vergleich war Naruto aber ausdrücklich nicht beteiligt. Peta habe wohl die eigenen Interessen vor die Narutos gestellt. Es sehe so aus, als nutze Peta Naruto als "ahnungslose Marionette" zur Verfolgung ihrer ideologischen Ziele.

"Der Affe wird diskriminiert"

Das Gericht entschied zudem, dass Peta die Anwaltsrechnung Slaters für das Berufungsverfahren tragen muss. Dieser begrüßte das Urteil. Der Fall habe emotional und finanziell enormen Tribut gefordert. Wieviel Geld er mit dem Affen-Selfie verdient hat, sagte er nicht. Nur soviel: Die Einnahmen seien "peinlich niedrig".

"Naruto das Recht zu verweigern, Urheberrechte in Anspruch zu nehmen, betätigt Petas Einschätzung, dass der Affe diskriminiert wird, nur weil er ein ein Tier ist", sagte der Anwalt der Tierschutzorganisation, Jeff Karr. Man werde das Urteil sorgfältig prüfen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk Nova am 24. April 2018 in den Wissensnachrichten um 16:30 Uhr.