Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze
Hintergrund

Gipfelbeschluss Flüchtlingszentren - was meint die EU damit?

Stand: 30.06.2018 07:08 Uhr

In der EU sollen geschlossene Aufnahmelager für gerettete Bootsflüchtlinge entstehen. Doch was beinhaltet der Beschluss konkret?

"Flüchtlingslager auf europäischem Boden" - das zentrale Element des Brüsseler Gipfelbeschlusses ist in sieben trockenen Zeilen versteckt. Und dieses EU-Beamten-Kauderwelsch gilt es erst einmal zu entschlüsseln. So ist zum Beispiel nicht ohne Weiteres ersichtlich, ob diese Camps - an anderer Stelle wird etwas blumig von "regionalen Anlande- oder Ausschiffungsplattformen" gesprochen - geschlossen und womöglich bewacht sein werden.

In dem Text, auf den sich die 28 Mitgliedsstaaten geeinigt haben, ist nur vage von "kontrollierten Zentren" die Rede, in die Bootsflüchtlinge, die auf dem Mittelmeer gerettet werden, künftig gebracht werden sollen. Einzelheiten soll die EU-Kommission im Auftrag der Regierungschefs in den nächsten Tagen ausarbeiten.

Sammelstellen auf "freiwilliger Basis"

Liest man weiter, klärt sich das Bild zumindest teilweise: Ziel der Sammelstellen, die "auf freiwilliger Basis" und unter tatkräftiger Beteiligung der EU-Partner entstehen sollen, ist es nämlich, die Menschen zu registrieren und ihren rechtlichen Status zu ermitteln, und zwar in einem "schnellen und sicheren Verfahren".

Diese Prüfung solle gleichzeitig dazu dienen, zwischen tatsächlich Schutzbedürftigen und irregulären Migranten zu unterscheiden, sagt das Papier. Letztere würden "zurückgeschickt". Garantieren lässt sich das nur, wenn niemand das Lager so einfach betreten oder verlassen kann. Dies wirft wiederum juristische und humanitäre Fragen auf, weshalb der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold auch von einem "Rechtsbruch mit Ansage" spricht.

Wahrscheinlich in nationaler Regie

Betrieben werden die Zentren höchstwahrscheinlich in nationaler Regie, unterstützt vom europäischen Asylbüro EASO, der Grenzschutzagentur Frontex und dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR. So wie das bei den sogenannten Hotspots auf Sizilien, in Süditalien und auf den griechischen Inseln schon jetzt der Fall ist.

Diese Hotspots dürften sich auch relativ leicht in Flüchtlings- und Transitzentren umwandeln lassen, was die Frage nach den Standorten beantwortet. Dem Hauptankunftsland Italien wurde aber grundsätzlich zugesagt, dass es auch in anderen EU-Mitgliedstaaten Aufnahmelager geben soll.

Hotspot in Pozzallo (Italien)

Ein Hotspot in Pozzallo (Italien)

Solidarität und Freiwilligkeit

Zum Aspekt Kontrolle kommt der Aspekt Solidarität, auf den besonders Italiens neuer Regierungschef Giuseppe Conte gepocht hat und über den in der EU schon so lange gestritten wird.

Personen, die nach internationalem Recht Anspruch auf Schutz haben, sollen künftig auf andere EU-Länder verteilt werden - sei es im Rahmen eines Umsiedlungsprojekts ("Resettlement"), sprich eines UN-Flüchtlingskontingents, sei es nach einer auf EU-Ebene vereinbarten Quote ("Relocation"), wie sie im Herbst 2015 festgelegt wurde.

Wichtig ist: Auch hier herrscht das Prinzip Freiwilligkeit. Welche Mitgliedsstaaten sich an dem Programm beteiligen werden, geht aus der Schlusserklärung des Gipfels nicht hervor. Vieles spricht jedoch dafür, dass zum "Kreis der Willigen" einige der 16 Teilnehmer des Mini-Gipfels vom vergangenen Sonntag gehören, allen voran die Deutschland, aber auch Frankreich oder Spanien.

Wer ziemlich sicher nicht dazugehört, steht dagegen bereits fest: es sind die sogenannten Visegrad-Staaten, die eine Verteilung von Flüchtlingen oder Asylsuchenden aus Prinzip ablehnen. Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 29. Juni 2018 um 14:00 Uhr.