Parlament in London
FAQ

Urteil des EuGH Könnte London den Brexit noch stoppen?

Stand: 10.12.2018 00:06 Uhr

Wäre ein Exit vom Brexit noch möglich? Abgeordnete wollen Klarheit, noch bevor sie am Dienstag über den Deal abstimmen. Heute fällt der Europäische Gerichtshof sein Urteil.

Wie funktioniert der Austritt aus der Europäischen Union?

Nach Artikel 50 des EU-Vertrags kann jeder Mitgliedsstaat im Einklang mit seinem Verfassungsrecht beschließen, aus der EU auszutreten. Diese Absicht muss der Mitgliedsstaat dem EU-Rat mitteilen, was Großbritannien am 29. März 2017 getan hat. Ab diesem Datum läuft eine Zweijahresfrist, während der ein Austrittsabkommen ausgehandelt werden kann.

Wenn diese Frist abgelaufen ist - also am 29. März 2019 - tritt Großbritannien automatisch aus der EU aus; unabhängig davon, ob bis dahin ein Austrittsabkommen abgeschlossen ist oder nicht.

Theoretisch könnten sich die Mitgliedstaaten auf ein früheres Datum für einen Brexit einigen. Sie können die Frist umgekehrt auch verlängern. Dazu braucht es aber Einstimmigkeit.

Was regelt Artikel 50 des EU-Vertrags nicht?

Die Vorschrift sagt nichts darüber, ob man eine EU-Austrittserklärung auch zurücknehmen kann. Für den Fall, dass das mit Brüssel ausgehandelte Austrittsabkommen im Parlament durchfällt, wird derzeit ein zweites Referendum über einen Verbleib in der EU ins Spiel gebracht. Sinnvoll wäre das aber nur, wenn Großbritannien seine Austrittserklärung überhaupt ohne weiteres zurücknehmen könnte. Deshalb ist dies eine wichtige rechtliche Frage.

Wieso muss der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden?

Mehrere Abgeordnete des schottischen, britischen und Europäischen Parlaments haben beim höchsten Zivilgericht Schottlands einen Feststellungsantrag gestellt. Hintergrund der Klage: Die Abgeordneten wollen wissen, welche Möglichkeiten sie bei der Abstimmung über das Austrittsabkommen im britischen Parlament überhaupt haben. Wird es nur um einen Brexit mit oder ohne Abkommen gehen? Oder wäre auch "Kein Brexit" noch eine Option?

EuGH in Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof (Archivbild) wurde von einem schottischen Gericht angerufen.

Das hängt auch davon ab, ob Großbritannien seine Brexit-Erklärung einseitig - also ohne Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten - zurücknehmen kann. Da es dabei um die Auslegung von Artikel 50 EU-Vertrag geht, hat das schottische Gericht die Sache dem EuGH vorgelegt.

Welche Szenarien für das EuGH-Urteil gibt es?

Denkbar sind vor allem drei Varianten.

Erstens: Die Luxemburger Richter könnten entscheiden, dass eine Rücknahme gar nicht möglich ist.

Zweitens: Eine Rücknahme ist einseitig durch Großbritannien möglich.

Drittens: Eine Rücknahme ist möglich, aber nur mit Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten.

Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer vertreten die letzte Variante. Dafür spricht, dass selbst die Zweijahresfrist für die Austrittsverhandlungen nur mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten verlängert werden kann. "Die Austrittserklärung könnte damit zwar theoretisch zurückgenommen werden, politisch wäre diese Option aber tot", sagt Brexit-Experte Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth. "Die Mitgliedstaaten haben zu viele eigene Interessen, die sie dann versuchen würden, durchzusetzen. Sie würden ihre Zustimmung von entsprechenden Zugeständnissen abhängig machen."

Außerdem würden innerstaatliche Abstimmungsprozesse - Zustimmung nationaler Parlamente oder Volksabstimmungen - das Ganze zusätzlich kompliziert machen.

Wie sieht der EuGH-Generalanwalt das?

Bevor der EuGH sein Urteil fällt, gibt es in der Regel einen sogenannten Schlussantrag eines Generalanwalts. Das ist eine Art Gutachten über die aufgeworfenen Rechtsfragen. Im Brexit-Fall ist der Gutachter der Meinung: Großbritannien muss den Brexit selbstständig stoppen können - also ohne Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten. Die Luxemburger Richter sind nicht an diesen Schlussantrag gebunden, häufig fallen ihre Urteile aber wie die Gutachten aus.

Wie argumentiert der Generalanwalt?

Wenn ein Staat seinen EU-Austritt einseitig erklären kann, dann müsse er diese Erklärung logischerweise auch einseitig wieder zurücknehmen können - die Rücknahme sei quasi die Kehrseite der Erklärung. In ihr komme die Souveränität des Staates zum Ausdruck. Zudem sei in Artikel 50 des EU-Vertrags die Rede davon, dass ein EU-Staat "seine Absicht" zum Austritt mitteile. Eine solche Absicht könne sich aber ändern. Im Übrigen sei dies das beste Ergebnis für die Bürger, die mit einem Brexit nämlich Rechte verlieren würden.

Soll eine einseitige Rücknahme ohne Einschränkung möglich sein?

Nein, der Generalanwalt zieht eine wichtige Grenze: Die Rücknahme der Austrittserklärung darf nicht missbräuchlich sein. Damit soll verhindert werden, dass Staaten einen EU-Austritt immer wieder erklären und zurücknehmen, um Forderungen gegenüber der EU durchzusetzen. Die Rücknahme muss den übrigen EU-Staaten außerdem vor dem Abschluss eines Austrittsabkommens förmlich mitgeteilt werden und im Einklang mit dem nationalen Verfassungsrecht stehen. Für Großbritannien hieße das insbesondere, dass das Parlament einer Rücknahme der Austrittserklärung zustimmen müsste.

Wann entscheidet der EuGH?

Heute um 9:00 Uhr und damit einen Tag, bevor in London das Parlament über das mit der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen abstimmt. Dort zeichnet sich bislang keine Mehrheit für das Abkommen ab.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete das ARD Morgenmagazin am 27. November 2018 um 05:52 Uhr.